Geschichte/Politik

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Ständerat

Quelle: http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm

Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Vertreterin oder Vertreter. Zürich mit über 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern wählt ebenso zwei Vertreterinnen oder Vertreter wie der Kanton Uri, der rund 36'000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt.

40 Mitglieder des Ständerats werden gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt, die Vertreterinnen oder Vertreter der Kantone Zug und Graubünden jeweils ein Jahr vor den Nationalratswahlen. In Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürger) die Ständevertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen. Im Kanton Obwalden gilt für 1999 eine Regelung, die das Mandat des bereits im April 1998 gewählten Vertreters verlängert.

Das Wahlverfahren richtet sich nach kantonalem Recht. Im Kanton Jura wird das Proporzverfahren, in den anderen Kantonen das Majorzverfahren angewandt.

Mitglieder des Ständerates